Die Mitglieder und Partner vom Verein ProWeinland setzen sich aus Gemeinden, Organisationen, Unternehmen sowie Einzelmitglieder und Gönner:innen zusammen. Als Mitglied von ProWeinland leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Region Zürcher Weinland & profitieren dabei von zahlreichen Vorteilen.
Mitglieder- und Partnervorteile
- Content Management: Vermarktung von touristischen Angeboten der Region
- Unterstützung von Leistungsträger:innen und Gemeinden bei der Initiierung & Entwicklung von touristischen Angeboten
- Betreuung & Beratung für touristische Anfragen für Leistungsträger:innen & Gemeinden
- Stärkung der digitalen Vernetzung in der Region Zürcher Weinland
- Proaktive Medienarbeit: Übernehmen von PR-Arbeiten für die Region Zürcher Weinland & deren Angeboten
- Koordination von touristischen Aktivitäten in der Region, Übernahme von Koordinationsaufgaben für Leistungsträger:innen & Gemeinden im touristischen Kontext
Alle Leistungen gemäss Mitgliederkategorien finden Sie in unserem Leistungskatalog für Mitglieder & Partner. Die Partner von ProWeinland profitieren von umfassenden Leistungen und werden in alle Angebote, Projekte und Kampagnen (der Handlungsfelder Tourismus, Regionalprodukte, Wirtschaft & Bildung sowie Energie) miteingebunden.
Leistungskatalog-Mitglieder_Partner
Mitgliederkategorien
Einzelmitglied | CHF 50.00 pro Jahr |
Familie / Paar | CHF 80.00 pro Jahr |
Organisation / Verein | CHF 120.00 pro Jahr |
Firmen | CHF 150.00 pro Jahr |
Gönner:in | ab CHF 500.00 pro Jahr |
Partner* | CHF 300.00 pro Jahr |
*Beherbergungsbetriebe mit einer Leistungsvereinbarung für die Erhebung der City-Tax (CHF 2.50 pro Gast pro Nacht) sind ohne weitere Beiträge Partner.
Grundlagen
Der Verein ProWeinland finanziert sich über Mitgliederbeiträge sowie über die öffentliche Hand. Gemäss Art. 5 der Statuten wird die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrags von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme in den Verein. Dem Verein ProWeinland können natürliche und juristische Personen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften beitreten. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet gemäss Art. 3 der Vorstand. Der Austritt eines Vereinsmitglieds kann schriftlich auf das Ende des Kalenderjahres erfolgen. Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, aus dem Verein auszuschliessen.
Haftung & Verbindlichkeit
Für die Verbindlichkeiten von ProWeinland haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Rechnungsstellung
Jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres oder nach Neueintritt. Der Mitgliederbeitrag ist mehrwertsteuerfrei. Die City-Tax Abrechnungen werden quartalsweise vom Standortförderverein House of Winterthur ausgestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Erhalt der Rechnung.